 |
Die Philosophie und das Ziel
des Berliner GesprÀchskreises zum EuropÀischen Beihilferecht e.V.
Der Berliner GesprÀchskreis zum EuropÀischen Beihilfenrecht ist im Jahr 2002 als Plattform geschaffen worden, um aktuelle praktische
Fragen der Anwendung des europĂ€ischen Beihilfenrechts in Deutschland in einem informellen Forum zu diskutieren. Seit MĂ€rz des Jahres 2006 fĂŒhrt der GesprĂ€chskreis diese TĂ€tigkeit in der Rechtsform eines eingetragenen,
gemeinnĂŒtzigen Vereins fort.
Ziel des GesprĂ€chskreises ist es, durch einen offenen Erfahrungsaustausch LöÂsungsÂansĂ€tze fĂŒr sowohl materiell- als auch
verfahrensrechtliche Fragen im Bereich des Beihilfenrechts zu erarbeiten und dadurch zur effektiven Anwendung des Beihilfenrechts in Deutschland beizutragen.
Teilnehmer des in der Regel zweimal im Jahr stattfindenden GesprÀchskreises sind Beamte der EuropÀischen Kommission, des auf
Bundesebene zustÀndigen Bundes-wirtschaftsministeriums, anderer Bundes- und Landesministerien, Vertreter von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie VerbÀnden, Richter, in Beihilfenfragen erfahrene RechtsanwÀlte und
Professoren.
Bisher hat der GesprĂ€chskreis in der Vergangenheit u.a. zu den Themen RĂŒckforderung von Beihilfen, Regionalbeihilfen, Beihilfen
zugunsten von Unternehmen in Schwierig-keiten, Risikokapital, Nichtigkeit von VertrĂ€gen aufgrund eines VerstoĂes gegen Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV etc. Veranstaltungen durchgefĂŒhrt. Dabei hat der GesprĂ€chskreis gezeigt,
dass er in der Lage ist, auch kurzfristig zu beihilfenrechtlichen Themen auf direkte Ansprache Veranstaltungen durchzufĂŒhren, um losgelöst von Problemen des Einzelfalls die politische, wirtschaftliche oder juristische
Diskussion aufzunehmen.
Die Erörterungen im GesprÀchskreis sind dabei "off the record". Das bedeutet, dass alle Beteiligten bei den Veranstaltungen
ausschlieĂlich persönliche Meinungen Ă€uĂern.
|